Autorin: Linda Jacobs
Die Grundschuld wird als finanzielle Belastung eines Grundstücks definiert, welche meist als Sicherheit für eine Forderung besteht. Sie wird im Grundbuch eingetragen und vereinzelt auch für den Kredit für eine PV-Anlage vorausgesetzt.
Die Grundschuld wird dabei meist in der Höhe des Darlehens selbst eingetragen. Diese bleibt dann solange bestehen, bis sie gelöscht wird. Auch wenn beispielsweise die Kreditraten vollständig ausgeglichen sind, besteht die Grundschuld bis zur Löschung.
Im Rahmen einer Photovoltaikanlage ist eine Grundschuld oftmals jedoch nicht nötig, da die Erträge aus der Anlage als Kreditsicherheit abgetreten werden können. Hier sollte sich gezielt beim Kreditsachbearbeiter erkundigt werden, welche Möglichkeiten der Kreditsicherung im Einzelfall vorliegen.